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   LG Flensburg, 13.06.2018 - 8 O 25/16   

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https://dejure.org/2018,17682
LG Flensburg, 13.06.2018 - 8 O 25/16 (https://dejure.org/2018,17682)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13.06.2018 - 8 O 25/16 (https://dejure.org/2018,17682)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 8 O 25/16 (https://dejure.org/2018,17682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • aw3p.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    Verurteilung zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro (Faktor 500 des durchschnittlichen Nettopreises des Spiels)

  • nimrod-rechtsanwaelte.de PDF

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Flensburg, 13.06.2018 - 8 O 25/16
    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 , Rdnr. 26 m. w. N., zitiert nach juris).

    Liegt eine Zuwiderhandlung vor, so wird das Verschulden des Schuldners des Unterlassungsanspruchs vermutet, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB (BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 , Rdnr. 26 m.w.N.).

    Nach Schutzrechtsverletzungen abgegebene Unterwerfungserklärungen dienen einerseits der Schadenspauschalierung in Bezug auf zukünftige Rechtsverletzungen, vorrangig jedoch besteht ihre Funktion darin, den Unterlassungsschuldner dadurch zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflicht zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor weiteren Verstößen zurückschreckt (BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 , Rdnr. 16 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Flensburg, 13.06.2018 - 8 O 25/16
    Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 7/14 - Tauschbörse II, Rdnr. 32 m.w.N, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus LG Flensburg, 13.06.2018 - 8 O 25/16
    Denn dass es kurz nacheinander mehrmals zu Fehlern bei der Erfassung und Zuordnung gekommen sein könnte, liegt so fern, dass Zweifel an der Richtigkeit der Anschlussidentifizierung schweigen, § 286 ZPO (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.5.2012 - 6 U 239/11 , Rdnr. 4, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 26.04.2018 - 6 U 41/17

    5000 EURO Schadensersatz für Verbreitung eines Computerspiels per Filesharing

    Auszug aus LG Flensburg, 13.06.2018 - 8 O 25/16
    Dabei ist nach Ansicht des Gerichts auch zu bedenken, dass angesichts der Dateigröße von Computerspielen, welche diejenige von Musikstücken deutlich übersteigen, die Anzahl der Nutzer, die das Computerspiel auf der hier genutzten Tauschbörse im maßgeblichen Zeitraum unter Nutzung jedenfalls kleinster Dateifragmente - was genügt, vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 26. April 2018 - 6 U 41/17 , Seite 4 - vom Computer des Beklagten bzw. seines Sohnes heruntergeladen haben, nahe liegend die vom BGH für Musikstücke gebilligte Anzahl von 400 Nutzern unterschreitet.
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